Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2004 ein umfassendes Medienschutzprogramm für Kinder und Jugendliche in Berlin zu installieren und darüber dem Abgeordnetenhaus einen Bericht vorzulegen.

 

Dazu sind im Sinne des Jugendmedienstaatsvertrages insbesondere folgende inhaltliche Zielstellungen zu ver­folgen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen:

 

1.        Es ist ein umfassendes technisches Filtersystem für jugendgefährdende Inhalte des Internets für die Ber­liner Schulen einzuführen und alle Schulen damit auszurüsten.

 

2.        Die Kinder und Jugendlichen sind entsprechend ihres Alters und ihrer Reife in den Schulen über die Mög­lichkeiten, aber auch Gefahren und Risiken – z. B. jugendgefährdende und jugendbeeinträchtigende In­halte, Abhängigkeit vom Bildschirm, Verschul­dungsgefahr - beim Gebrauch des Internets aufzuklä­ren.

 

3.        Zur Stärkung der Medienkompetenz ist eine Über­sicht von unbedenklichen Quellenhinweisen zu erar­beiten und anzubieten, um damit den Schülerinnen und Schülern den Internetgebrauch zu erleichtern. Dazu gehören spezielle Internetportale, die Kindern und Jugendlichen den gesicherten Zugriff auf jugend­freies Material erlauben. Diese sollten neben kon­kreten Inhalten auch Link-Sammlungen und eigene Suchmaschinen enthalten, die ausschließlich nicht jugendgefährdende Inhalte auswählen.

 

4.        Der Senat muss dafür sorgen, dass die Berliner Schule selbst ein medienkompetentes System wird. Durch systematische und verbindliche Schulungen der Lehrkräfte und eine qualitativ gute technische Ausstattung, sind die Grundlagen dafür zu legen, dass die Schule als lernende Organisation das Internet für eine verbesserte Wissensvermittlung nutzen kann.

 



5.     Auch außerhalb der Schule müssen in kommunalen oder freien  Jugendeinrichtungen Filtersysteme für Kinder und Jugendliche, die dort das Internet nutzen, zur Verfügung gestellt werden. Daneben sollen Schulen und Träger der Jugendhilfe eng zusammen arbeiten, damit die Kinder und Jugendlichen auch ihr erworbenes Wissen und Können unbedenklich bei entsprechenden Freizeitangeboten nutzen können.

 

6.        Für den privaten Gebrauch des Internets muss den Berliner Eltern ein umfassendes Angebot an Sicher­heitshinweisen für die Internetnutzung durch ihre Kinder zugänglich gemacht werden. Eltern muss er­möglicht werden, einen Beitrag dazu zu leisten, dass ihre Kinder sowohl in der Schule als auch zu Hause, ebenso in ihrem Umfeld in Jugendclubs und privaten Internetcafes geschützt werden. Hierzu kann die frühe Einbeziehung der Eltern in die Medienangebote der Schule einen Beitrag leisten. Mit ihnen sind ent­sprechende Jugendschutzmaßnahmen abzusprechen und sie sind über Art und Anwendung des Internets im Unterricht und in Freizeitangeboten umfassend zu informieren. Über die Mitbestimmungsorgane der Schule sind die Eltern an der Abfassung eventueller Nutzungsordnungen zu beteiligen. Es wird vorge­schlagen, alle Schüler und Eltern durch Unterschrei­ben einer Nutzungsordnung hierüber zu informieren und bei Missbrauch des Internets entsprechende Er­ziehungsmaßnahmen einzuleiten.

 

7.        Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass kom­merzielle Anbieter zur Nutzung des Internets – z.B.


Kaufhäuser und Internetcafes – auf der Grundlage des Medienstaatsvertrags dem Jugendschutz nach­kommen und im Rahmen einer Selbstverpflichtung Filtersysteme installieren, um den Konsum jugendge­fährdender und jugendbeeinträchtigender Inhalte durch Kinder und Jugendliche zu verhindern. Dazu wird angeregt, gemeinsam mit der IHK ein Qualitäts­siegel zu entwickeln, das denjenigen Anbietern ver­liehen wird, die sich mit dieser Maßnahme um den Jugendschutz verdient machen.

 

 

Begründung:

 

Das Internet ist in der heutigen Gesellschaft zu einem wichtigen Instrument der Information, der Kommu­nikation und des Erwerbs von Wissen geworden. Es gewinnt durch die Vielfältigkeit seiner Einsatzmög­lichkeiten immer mehr an Bedeutung. Darum ist es besonders wichtig, dass die Kompetenz der Nutzer für dieses Kommunikationssystem stetig verbessert wird. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.

 

So hat die Anwendung des Internets in der Schule zum Ziel, eine Qualitätsverbesserung von Lernen und Arbeiten zu erreichen, neue Kommunikationsstruktu­ren anzuregen und einen Beitrag zum Aufbau von Medienkompetenz zu leisten.

 

Der Umgang mit dem Internet birgt allerdings auch Gefahren und Risiken für Kinder und Jugendliche. Aus diesem Grund wird der Senat aufgefordert, ein umfassendes Medienschutzprogramm für die Berliner Schule zu installieren und die im Antrag formulierten inhaltlichen Zielstellungen und geforderten Maß­nahmen zeitnah umzusetzen.

 

Berlin, den 23. Februar 2004

 

 

Zimmer    Rabbach   Steuer

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

 

 

Ausschuss-Kennung : EuroBundMediengcxzqsq