Der
Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2004 ein umfassendes Medienschutzprogramm
für Kinder und Jugendliche in Berlin zu installieren und darüber dem
Abgeordnetenhaus einen Bericht vorzulegen.
Dazu
sind im Sinne des Jugendmedienstaatsvertrages insbesondere folgende inhaltliche
Zielstellungen zu verfolgen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen:
1. Es ist ein umfassendes technisches Filtersystem für jugendgefährdende Inhalte des Internets für die Berliner Schulen einzuführen und alle Schulen damit auszurüsten.
2. Die Kinder und Jugendlichen sind entsprechend ihres Alters und ihrer Reife in den Schulen über die Möglichkeiten, aber auch Gefahren und Risiken – z. B. jugendgefährdende und jugendbeeinträchtigende Inhalte, Abhängigkeit vom Bildschirm, Verschuldungsgefahr - beim Gebrauch des Internets aufzuklären.
3. Zur Stärkung der Medienkompetenz ist eine Übersicht von unbedenklichen Quellenhinweisen zu erarbeiten und anzubieten, um damit den Schülerinnen und Schülern den Internetgebrauch zu erleichtern. Dazu gehören spezielle Internetportale, die Kindern und Jugendlichen den gesicherten Zugriff auf jugendfreies Material erlauben. Diese sollten neben konkreten Inhalten auch Link-Sammlungen und eigene Suchmaschinen enthalten, die ausschließlich nicht jugendgefährdende Inhalte auswählen.
4. Der Senat muss dafür sorgen, dass die Berliner Schule selbst ein medienkompetentes System wird. Durch systematische und verbindliche Schulungen der Lehrkräfte und eine qualitativ gute technische Ausstattung, sind die Grundlagen dafür zu legen, dass die Schule als lernende Organisation das Internet für eine verbesserte Wissensvermittlung nutzen kann.
5. Auch außerhalb der Schule müssen in
kommunalen oder freien
Jugendeinrichtungen Filtersysteme für Kinder und Jugendliche, die dort
das Internet nutzen, zur Verfügung gestellt werden. Daneben sollen Schulen und
Träger der Jugendhilfe eng zusammen arbeiten, damit die Kinder und Jugendlichen
auch ihr erworbenes Wissen und Können unbedenklich bei entsprechenden Freizeitangeboten
nutzen können.
6.
Für den privaten Gebrauch des
Internets muss den Berliner Eltern ein umfassendes Angebot an Sicherheitshinweisen
für die Internetnutzung durch ihre Kinder zugänglich gemacht werden. Eltern
muss ermöglicht werden, einen Beitrag dazu zu leisten, dass ihre Kinder sowohl
in der Schule als auch zu Hause, ebenso in ihrem Umfeld in Jugendclubs und
privaten Internetcafes geschützt werden. Hierzu kann die frühe Einbeziehung der
Eltern in die Medienangebote der Schule einen Beitrag leisten. Mit ihnen sind
entsprechende Jugendschutzmaßnahmen abzusprechen und sie sind über Art und
Anwendung des Internets im Unterricht und in Freizeitangeboten umfassend zu
informieren. Über die Mitbestimmungsorgane der Schule sind die Eltern an der
Abfassung eventueller Nutzungsordnungen zu beteiligen. Es wird vorgeschlagen,
alle Schüler und Eltern durch Unterschreiben einer Nutzungsordnung hierüber zu
informieren und bei Missbrauch des Internets entsprechende Erziehungsmaßnahmen
einzuleiten.
7. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass kommerzielle Anbieter zur Nutzung des Internets – z.B.
Kaufhäuser und Internetcafes – auf der Grundlage des Medienstaatsvertrags dem Jugendschutz nachkommen und im Rahmen einer Selbstverpflichtung Filtersysteme installieren, um den Konsum jugendgefährdender und jugendbeeinträchtigender Inhalte durch Kinder und Jugendliche zu verhindern. Dazu wird angeregt, gemeinsam mit der IHK ein Qualitätssiegel zu entwickeln, das denjenigen Anbietern verliehen wird, die sich mit dieser Maßnahme um den Jugendschutz verdient machen.
Begründung:
Das
Internet ist in der heutigen Gesellschaft zu einem wichtigen Instrument der
Information, der Kommunikation und des Erwerbs von Wissen geworden. Es gewinnt
durch die Vielfältigkeit seiner Einsatzmöglichkeiten immer mehr an Bedeutung.
Darum ist es besonders wichtig, dass die Kompetenz der Nutzer für dieses
Kommunikationssystem stetig verbessert wird. Das gilt auch für Kinder und
Jugendliche.
So
hat die Anwendung des Internets in der Schule zum Ziel, eine
Qualitätsverbesserung von Lernen und Arbeiten zu erreichen, neue Kommunikationsstrukturen
anzuregen und einen Beitrag zum Aufbau von Medienkompetenz zu leisten.
Der
Umgang mit dem Internet birgt allerdings auch Gefahren und Risiken für Kinder
und Jugendliche. Aus diesem Grund wird der Senat aufgefordert, ein umfassendes
Medienschutzprogramm für die Berliner Schule zu installieren und die im Antrag
formulierten inhaltlichen Zielstellungen und geforderten Maßnahmen zeitnah
umzusetzen.
Berlin, den 23. Februar 2004
Zimmer Rabbach
Steuer
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU
Ausschuss-Kennung
: EuroBundMediengcxzqsq